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Hilfe zur Pflege SGB XII

Sie sind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig und können den daraus resultierenden Hilfebedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten. Dies ist eine missliche und schwierige Situation da Sie sich bereits durch Ihre Pflegebedürftigkeit in einer prikären Lage befinden.

Auch hier können Sie unsere Mitarbeiter gut beraten.

Sie können gemeinsam mit unseren Mitarbeitern des Sozialdienstes Hilfe zur Pflege nach den SGB XII bei zuständigen Amt für Soziales beantragen. Die Leistungen des SGB XII Hilfe zur Pflege können z.B. dann in Betracht kommen wenn eine ergänzende Leistung notwendig ist, die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht ausreichen oder der Hilfebedürftige keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat da eine Pflegegrad abgelehnt worden ist oder kein Versicherungsschutz besteht.

Gern können Sie mit unserem Pflegedienstleiter Jens Albinus einen Termin zu einem Pflegeberatungshausbesuch vereinbaren.

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