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Grundpflege

Pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege, sind Maßnahmen, welche der Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, selbstständig durchführen könnte. Dies kann mit Unterstützung, unter Anleitung oder als vollständige Übernahme durch eine Pflegekraft in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität erfolgen.

Versorgungsbeispiel:

  • Teil/ und Ganzkörperpflegen sowie Unterstützung
  • Morgen – / Abendtoilette
  • Haar – und / oder Nagelpflege
  • Hilfe beim Aufsuchen der Toilette
  • Stomaversorgung
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Betten, Lagern, Mobilisieren
  • Zubereiten und Verabreichen von Mahlzeiten  

Die Leistungen der Grundpflege können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sofern eine Pflegegrad I - V vorliegt. 

Möchten Sie mehr Informationen?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zu einem Pflegeberatungshausbesuch mit unserer Pflegedienstleiter Jens Albinus.

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