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Neuigkeit 1     nutzen Sie unsere neuen Betreuungs - und Entlasungsleistungen, gern beraten wir Sie.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI

Jeder Pflegebedürftige erhält ab 1. Januar 2017 Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wenn er im häuslichen Bereich gepflegt wird. Je nachdem, wie ausgeprägt einzelne Fähigkeitsstörungen sind, werden ab 1. Januar 2017 bis zu 125 Euro monatlich gezahlt.
 
Unsere Fachbetreuungsangebote nach SGB XI § 45 beinhalten z. B.:

Die Angebote werden individuell und nach persönlichen Interesse erstellt und mit den Angehörigen abgesprochen.

Möchten Sie mehr Informationen?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zu einem Pflegeberatungshausbesuch mit unserer Pflegedienstleiter Jens Albinus.